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Vielen Dank für den Besuch auf dieser Homepage.
Erstellt am:05.08.2006

 

 Was ist Gewährleistung.Wartung & Pflege der Haustüre und Fenster.

 

 

Diese Wartung & Pflege können auch Sie 1 x im Jahr selbst durchführen,oder beauftragen uns als Fachfirma.Die Wartung beinhaltet:Überprüfen und gegebenfalls nachstellen der Beschläge,bewegliche Beschlagsteile säubern und einfetten.

Falls wir bei einem „Gewährleistungsmangel“ feststellen,das keine Wartung & Pflege durchgeführt wurde,müssen wir Ihnen die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

Hier wird der Begriff Gewährleistung genauer beschrieben:

 

·        Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu

·        Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.

  

Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

 

 

Firma Dockendorf GmbH  | dockendorf-kuhn@t-online.de