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Vielen Dank für den Besuch auf dieser Homepage.
Erstellt am:05.08.2006

Impressum:

Firma Dockendorf GmbH

Geschäftsführer:

Michael Dockendorf & Matthias Kuhn

Morbacherstr.18

67700 Niederkirchen

Tel:06363-993520

Fax:06363-993519

email:dockendorf-kuhn@t-online.de

Bankverbindung:Volksbank Kaiserslautern - BLZ:540 900 00 - Kto:2087006

Steuernr:19/666/0393/0 

UST-ID-Nr:DE 814755651

HRB:30198

Verantwortlich für den Inhalt und deren Gestaltung ist Herr Matthias Kuhn,Tel:06363-993520.Es wird ausdrücklich untersagt Werbung oder Spam an uns durch das Kontakt-Formular zu senden.Dies wird Straf-und Zivilrechtlich verfolgt.Die meisten Seiten habe ich wegen der großen Auswahl verlinkt,auf deren ich keinen Einfluss habe.Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Illegale oder ähnliche Inhalte erkennbar. 

 

 

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Fa. Dockendorf GmbH, Morbacher Str. 18, 67700 Niederkirchen

§ 1 Geltungsbereich und Rechtswahl

(1) Für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns und die damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, insbesondere solchen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsinhalt.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 2 Zeichnungen und Pläne

An von uns für den Kunden erstellten Zeichnungen, Plänen und Kalkulationsunterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Sofern wir Zeichnungen und Pläne im Hinblick auf einen noch nicht erteilten Auftrag des Kunden erstellen, erhält der Kunde diese zur weiteren Verwertung nur dann, wenn er uns dafür eine Vergütung von 7 % der Bruttoangebotssumme zahlt.

§ 3 Kostenvoranschläge, Angebote und Preise

  1. Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind im Zweifel unverbindlich und freibleibend.
  2. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, beziehen sich unsere Preisangaben ausschließlich auf die gesetzliche Währung Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Pauschalpreise bedürfen einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung. Im Zweifel gelten Einheitspreise entsprechend unserem Kostenvoranschlag oder unserem Angebot, sonst unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preislisten und Stundensätze. Die Anfahrt zur Baustelle wird gesondert berechnet.

§ 4 Leistungszeit und Teilleistungen

Bindende Lieferungs- und Leistungszeiten bedürfen ausdrücklicher besonderer Vereinbarung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen für unsere Leistungserbringung zu schaffen. Er muß insbesondere
  2. 1. dafür Sorge tragen, daß durch seine Vorgaben für unsere Arbeiten und den Inhalt seines Auftrags Rechtsnormen und behördliche Vorgaben sowie private Rechter Dritter nicht verletzt werden und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen Dritter vor Ausführung unserer Arbeiten vorliegen,

    2. für den ungehinderten Zugang zur Baustelle während der Ausführungszeit sorgen, sowie Baustrom und Bauwasser sowie Gelegenheiten für die ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen und Abwässern auf seine Kosten uns zur Verfügung stellen,

    3. uns die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Auskünfte über die örtlichen baulichen Gegebenheiten zu erteilen sowie auf unser Verlangen Pläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, und

    4. auf unser Verlangen in angemessener Frist Anweisungen zur Leistungsdurchführung erteilen, wenn seine Vorgaben lückenhaft oder fehlerhaft sind und wir ihm entsprechende Bedenken angezeigt haben.

  3. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine in Absatz 1 genannten Verpflichtungen oder gerät er mit ihrer Erfüllung in Verzug, so hat er unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche die uns entstehenden Aufwendungen für notwendige Zwischenlagerungen und für Arbeitskosten unserer Mitarbeiter zu ersetzen.

§ 6 Pauschalierter Schadensersatz

Nimmt der Kunde schuldhaft auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unberechtigt von uns erbrachte Leistungen oder von uns gelieferte Ware nicht an, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen und Schadensersatz anstatt der Leistung zu fordern. Anstelle des tatsächlich entstandenen Schadens dürfen wir eine Pauschale von 25 % des Wertes der nicht erbrachten Leistung bzw. Lieferung ansetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der uns entstandene Schaden wesentlich niedriger ausgefallen ist als die Pauschale. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt.

§ 7 Abnahme

Die rechtsgeschäftliche Abnahme eines von uns erstellten Werks kann jederzeit formfrei durch den Kunden selbst oder einen für ihn vor Ort tätigen Dritten erklärt werden. Unbeschadet des Satzes 1 sind wir berechtigt, vom Kunden eine schriftliche Abnahmeerklärung zu verlangen.

§ 8 Sicherheiten

  1. Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es verwehrt, ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum stehenden Sachen mit anderen Sachen zu vermischen oder zu verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen. Wir erteilen diese Zustimmung aber dann, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf die jeweiligen Sachen entfallenden Preises stellt.
  2. Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen beweglichen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese Arbeiten an dieser Sache begründet.
  3. § 648a BGB bleibt unberührt.

§ 9 Garantie- und Zusicherungsausschluß

Wir geben keine Garantieversprechen ab und sichern auch keine besonderen Eigenschaften zu. Dem Kunden stehen im übrigen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu.

§ 10 Zahlungsbedingungen

Wir gewähren weder Abzüge, noch Skonti oder Zahlungsziele. Unsere Forderungen sind durch Barzahlung oder Banküberweisung zu erfüllen.

§ 11 Aufrechnung und Abtretung

(1) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

(2) Der Kunde darf seine Rechte aus den mit uns geschlossenen Verträgen, insbesondere Forderungen gegen uns, ganz oder teilweise oder auch nur sicherungshalber, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfänden.

(3) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Dritter in unsere Ansprüche oder Rechte sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, werden für alle künftigen Streitigkeiten, die sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Absatz 1 ergeben, die für 67700 Niederkirchen örtlich zuständigen ordentlichen erstinstanzlichen Gerichte als ausschließlich örtlich zuständig vereinbart.
  2. Die in Absatz 1 genannten Gerichte werden ebenfalls als ausschließlich örtlich zuständig für Streitigkeiten im Sinne des Absatz 1 vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

  

Firma Dockendorf GmbH  | dockendorf-kuhn@t-online.de